postheadericon Die PARTEI bescheißt ihre Kunden

Am 8. Dezember 2014 hat die PARTEI unter dem Slogan "Kauf kein Scheiß, kauf Geld" mit dem Verkauf von Geldscheinen begonnen. Das Angebot klang verlockend. Ein 100-Euro-Schein kostete nur 100 € (zzgl. 5 Euro Versandkosten). Während die Lieferung nicht lange auf sich warten ließ, stellte sich heraus, dass das Ganze natürlich wie zu erwarten ein Riesenbetrug war.

Aber das lasse ich mir nicht gefallen. Gegen diese Betrüger werde ich mit aller Härte vorgehen. Ich habe heute Minderung des Kaufpreises verlangt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2014 erhielt ich mit der Post eine Lieferung auf meine Bestellung Nr. 24891-784 in Ihrem „PARTEI-GELD-Shop“. Leider entspricht die gelieferte Ware nicht der Beschreibung auf Ihrer Website. Der gelieferte Geldschein mit der Seriennummer S08640035323 ist eindeutig gebraucht (siehe angehängte Bilder Vorderseite.jpg und Rückseite.jpg).

Insbesondere am Rand ist zu erkennen, dass der Schein bereits jahrelang in Benutzung war. Ferner ist zu erkennen, dass der Schein regelmäßig und mehrfach auf die Hälfte gefaltet wurde. Darüber hinaus befinden sich an der Faltkante und rechts davon zahlreiche Stockflecken, wie sie beim (Geld)waschen entstehen, was per se schon strafbar ist.  Die Gebrauchsspuren sind eindeutig.

Wenn Sie gebrauchte Waren im Versandhandel verkaufen, haben Sie darauf gesondert hinzuweisen. Sie haben dies nicht nur versäumt, sondern die Ware explizit als „saubere, blütenfeine neue Bundesbankscheine“ beworben (siehe http://www.die-partei.de/2014/12/08/kauf-kein-scheiss-gold-bei-der-afd-kauf-geld-bei-uns/ sowie die angehängte Datei die-Partei-Website.png).

Des Weiteren handelt es sich nicht um einen Bundesbankschein wie behauptet. An der Seriennummer ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um ein minderwertiges ausländisches Produkt handelt, das aus einem Land stammt, welches sonst nur Spaghetti und Pizza exportiert und Verbindungen zu verbrecherischen Geldwäscheorganisationen wie der Mafia, der Camorra und dem Vatikan unterhält (daher wahrscheinlich die Stockflecken).

Die gelieferte Ware ist demnach eindeutig mangelhaft. Gemäß § 437 BGB steht es mir daher zu

· Nacherfüllung zu verlangen (§ 439 BGB)

· vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323 und 326 BGB)

· den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB)

· Schadenersatz zu verlangen (§§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB)

· den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen (§ 284 BGB)

Die Entscheidung darüber, welche Rechte ich Anspruch nehme, liegt ausschließlich bei mir als Käufer. Wie Sie sich sicher selbst denken können, nehme ich hiermit die Minderung in Anspruch. Ich mindere den Kaufpreis um 50 € (in Worten fünfzig Euro) auf 50 % des Kaufpreises. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 16. Januar 2015 (Geldeingang bei mir) auf mein Konto DE20 XXXX XXXX XXXX XXXX 59 bei der Hypovereinsbank (SWIFT/BIC HYVEDEMMXXX).

Nach Ablauf dieser großzügigen Frist sehe ich mich leider gezwungen, weitere zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln wird, ob Sie noch weiteren Kunden gebrauchte ausländische Scheine angedreht haben. Dann läge ein besonders schwerer Fall des Betruges gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB vor, da Sie gewerbsmäßig handeln. Falls ich der einzige bin, der einen gebrauchten Schein erhalten hat, liegt auch ein besonders schwerer Fall des Betrugs vor, ebenfalls nach § 263 Abs. 3 Nr. 1, da sie als Mitglied einer Bande (die PARTEI) handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph H. Hochstätter

 

PS: Jetzt ärgern Sie sich mal nicht so. Schließlich erhalten Sie durch meine aktive Mithilfe 100 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Da ist es ja wohl nur angemessen, mich mit der Hälfte zu beteiligen.